Formulare & Informationen Finanzverwaltung
Besondere Ortstaxe:
Abgabenerklärung
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz – Informationsblatt und Anzeigeformular
Die Übermittlung der Steuererklärung in Papierform ist nur für jene Unternehmer zulässig, welchen die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist (kein Internetzugang oder Vorjahresumsatz unter 100.000,– Euro). Ansonsten hat die Übermittlung der Steuererklärung elektronisch im Wege von Finanz Online zu erfolgen.
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