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Gemeinde Dorfgastein | 5632 Dorfgastein | Dorfstraße 35 | Tel. 06433/7214-0 | gemeinde@dorfgastein.at

Heizkostenzuschuss 2025

Die neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 01.01.2025 und endet mit 30.09.2025!

Eine neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 1.1.2025, weshalb wir Sie über die Abwicklung im Jahr 2025 nachfolgend informieren dürfen.

Die ab 1.1.2025 gültige Richtlinie liegt bei und ist ebenso wie die elektronische Antragsmaske ab 1.1.2025 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 1.1.2025 wie in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich (Antragsfrist: 30.09.2025).
Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.

Richtlinie des Landes Salzburg für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2025