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Gemeinde Dorfgastein | 5632 Dorfgastein | Dorfstraße 35 | Tel. 06433/7214-0 | gemeinde@dorfgastein.at

Kontakt

Gemäß § 13 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes – AVG, werden die Erreichbarkeitsadressen, sowie die Zeiten für den Parteienverkehr und die Amtsstunden wie folgt festgelegt:

 

Kundmachung gem. § 13 AVG

 

I.

Anbringen können in einer der nachstehend angeführten Arten bei der Gemeinde Dorfgastein unter der jeweils angegebenen Adresse oder Nummer rechtswirksam eingebracht werden:

 

per Post/Zustelldienst     

Gemeinde Dorfgastein
5632 Dorfgastein, Dorfstraße 35

per E-Mail gemeinde@dorfgastein.at
per Telefon 06433/72 14-0
per Telefax 06433/72 14-17

 II.


Parteienverkehr/Bürgerservice
 
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Montag –
Donnerstag nachmittags
nach telefonischer Vereinbarung
 
 

Amtsstunden

Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

 

Hinweis: Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer es besteht Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist in einer technischen Form (Telefax, E-mail) eingebracht werden und die technische Form die Feststellung des Zeitpunktes des Einlanges ermöglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.

Elektronische Kommunikation

Für die elektronische Kommunikation können folgende Formate verwendet werden:

Text ASCII *.txt
Dokument PDF
RTF
MS Office Word
MS Office Excel
*.pdf
*.rtf
*.doc
*.xls
Grafik GIF
JPEG
BMP
Coral Draw
*.gif
*.jpg *.jpeg
*.bmp
*.cdr
HTML HTML *.htm *html
Komprimierung ZIP *.zip