Kontakt
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allegmeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr.:51/1991 idgF., werden die Erreichbarkeitsadressesen sowie die Zeiten für den Parteienverkehr und die Amtsstunden wie folgt festgelegt:
I.
Anbringen können in einer der nachstehend angeführten Arten bei der Gemeinde Dorfgastein unter der jeweils angegebenen Adresse oder Nummer rechtswirksam eingebracht werden:
per Post/Zustelldienst |
Gemeinde Dorfgastein, 5632 Dorfgastein, Dorfstraße35 |
per E-mail | gemeinde@dorfgastein.at |
per Telefon | 06433/72 14-0 |
per Telefax | 06433/72 14-17 |
II.
Amtsstunden:
Montag, Mittwoch und Donnerstag |
08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr (Nachmittag kein Parteienverkehr) |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr Nachmittag nach Vereinbarung |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Parteienverkehr:
Montag – Freitag |
08:00 – 12:00 Uhr |
und Dienstag Nachmittag | nach Vereinbarung |
Hinweis: Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer es besteht Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist in einer technischen Form (Telefax, E-mail) eingebracht werden und die technische Form die Feststellung des Zeitpunktes des Einlanges ermöglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.
Elektronische Kommunikation
Für die elektronische Kommunikation können folgende Formate verwendet werden:
Text | ASCII | *.txt |
Dokument | PDF RTF MS Office Word MS Office Excel |
*.pdf *.rtf *.doc *.xls |
Grafik | GIF JPEG BMP Coral Draw |
*.gif *.jpg *.jpeg *.bmp *.cdr |
HTML | HTML | *.htm *html |
Komprimierung | ZIP | *.zip |