
Rauschbrand Schutzimpfungen
Jene Tierbesitzer, die ihre Rinder der Rauschbrandschutzimpfung innerhalb des amtlichen Impfprogrammes unterziehen lassen wollen, haben ihre Impfanmeldungen unter Angabe der Zahl und der Standorte der Rinder durch Eintragung in die Anmeldeliste der Gemeinde bis spätestens 05. April 2025 vorzunehmen.