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Gemeinde Dorfgastein | 5632 Dorfgastein | Dorfstraße 35 | Tel. 06433/7214-0 | gemeinde@dorfgastein.at

Information zum Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag (IBB)

Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes 2017 (LGBl. Nr. 82/2017)
wurde der Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag gemäß § 77b ROG (IBB) eingeführt, der eine Abgabe für unbefristet gewidmete unverbaute Wohnbaulandgrundstücke vorsieht, die seit 01.01.2018 länger als 5 Jahre gewidmet sind.

Es besteht erstmals für das Jahr 2023 und danach jährlich eine Abgabenverpflichtung. Der Abgabenanspruch für 2023 wird nach vorausgehender Selbsterklärung durch die betroffenen
Grundeigentümer und -eigentümerinnen erstmals im Jahr 2024 nach Vorschreibung durch die Abgabenbehörde fällig. Die Abgabenerklärung ist bis 15. Mai jeden Jahres einzureichen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ABGABE, ABGABENBEFREIUNG
Die Einhebung liegt nicht im Ermessen der Gemeinde und erfolgt unmittelbar auf Grundlage des Gesetzes, es ist kein vorausgehender Beschluss durch
die Gemeindevertretung erforderlich. Abgabeschuldner sind die Grundeigentümer bzw. Baurechtsberechtigten der Baulandgrundstücke.

Von der Abgabe befreit sind unter anderem:
Bei bestehendem Eigenbedarf der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen kann dieser in den ersten
15 Jahren der Widmung, somit bis zum 01.01.2033 vom Flächenausmaß abgezogen werden. Als Bauland-Eigenbedarf nach 5 Z 2 ROG gelten dabei Flächen,

  • die den Eigentümern und Eigentümerinnen oder ihren Kindern (oder eines Enkelkindes statt eines Kindes) zur Befriedigung ihrer Wohnbedürfnisse dienen, und zwar im Ausmaß von 700 m2 Grundfläche je berechtigter Person.
  • der Erweiterung oder Verlegung von Betrieben dienen.

 

Die vorbefüllten Formulare werden von der Gemeinde so versendet werden, dass die betroffenen Abgabenschuldner und -schuldnerinnen noch rechtzeitig vor Ende der relevanten Frist
(jährlich am 15.05, beginnend im Jahr 2024) ihre Selbsterklärung abgeben können.

Nähere Details entnehmen Sie bitte unserer Homepage:
www.dorfgastein.at/steuer-abgaben-gebuehren